Die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) soll die Zugänglichkeit der Internet-Auftritte für behinderte Menschen regeln. Für öffentliche Informationsangebote und Behörden ist die Verordnung Pflicht, für Unternehmen und Privatpersonen Kür.
Die Grundlage der Verordnung ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG).
Bestehende Internetseiten können mit Prüfwerkzeugen auf Barrierefreiheit getestet werden. Gerne Beraten wir Sie hierzu ganz unverbindlich.
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