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Media Markt mahnt Shopbetreiber wegen unvollständiger Preisangaben ab.
Hintergrund des ganzen ist die Preisangabenverordnung aus dem Jahr 2003, speziell §1. Dahinter steckt die Pflicht, die enthaltene Mehrwertsteuer explizit auszuweisen, sowie die Versandkosten pro Artikel sichbar anzugeben. Zwar ist die Verordnung bereits ein alter Hut, aber noch längst nicht alle Shop Systeme wurden entsprechend umgestellt. Vor allem Open Source Shops von ausländischen Entwicklerteams sind oft nicht mit den Bestimmungen des dt. Wettbewerbsrechtes konform und damit problematisch. Teilweise wird wohl ein Wechsel auf ein anderes Shopsystem notwendig werden. Unsere Shopsysteme sowie die von uns favorisierte Open Source Lösung xtCommerce sind speziell für den Einsatz in Deutschland konzipiert und bieten die entsprechende Funktionen an, allerdings muss man diese Funktionen auch aktivieren und nutzen. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung, am besten noch, bevor die strafbewehrte Abmahnung ins Haus geflattert ist. |