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Und schon wieder was Wichtiges für die Betreiber von Online Shops: Die Angabe von Lieferfristen für einen Artikel ist Pflicht.
Ein allgemeiner Passus über Lieferzeiten in den AGB ist dann ausreichend, wenn in den Artikelbeschreibungen deutlich auf die AGB und die dort genannten Lieferfristen hingewiesen wird.
Besser ist es allerdings, gleich bei jedem Artikel die Lieferzeiten zu nennen.
Mit unseren Shopsystemen können Sie beides, sowohl die exakte Angabe einer Lieferzeit für jeden einzelnen Artikel über die Stammdatenverwaltung der einzelnen Artikel als auch der allgemeine Hinweis/Link ala "Unsere Lieferfristen entnehmen unsere AGB" als Standardtext auf den jeweiligen Artikel- und Bestellseiten hinterlegen oder auch beides Kombinieren.
Ebenfalls sollte die beliebte Darstellung der Lieferzeiten mit einem Ampel Symbol schon wegen dem barrierefreiem Webdesign in Bezug auf die Rot-Grün-Blindheit nur zusätzlich erfolgen.
Wie immer weiss Ihr Rechtsbeistand mehr zu den rechtlichen Hintergründen, wir dürfen und können keine Rechtsberatung vornehmen. |